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Da der Verein noch nicht gegründet ist, können wir auch noch
nicht auf alle Vereisstatuten verweisen
Aber einige bestehen schon:
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Name
des Vereins |
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Freundeskreis japanischer Gartenkultur
(kein eingetragener Verein)
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Sinn
und Zweck des Vereins |
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Austausch
von Wissen und Erfahrungen über die japanische Gartenkunst
mehr...
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Sitz
des Vereins |
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Schloß
Eickhof, 31618 Liebenau
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Vereinsvorstände |
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Dr.
Wolfgang Hess,
Schloß Eickhof,
D-31618 Liebenau
Tel. 05023-750
Fax: 05023-4383
mail-Adresse: drhess@gmx.de
Jethro Machacek
Am Schlitterbach 16
D-95516 Waldau/Neudrossenfeld
Tel.: +499203-688343
Fax: +499203-688366
email: info@natur-form.de
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Mitglieder |
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Mitglied
des Freundeskreise japanischer Gartenkultur kann jede Person werden, die
Interesse an japanischer Gartenkultur hat.
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Mitgliedsbeitrag |
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EURO
100,00 für 12 Monate
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einmalige Bearbeitungsgebühr bei der Registrierung
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EURO
25,00 - entfällt bei Erstanmeldung |
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Mitgliedschaft |
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nach
Zahlung des Mietgliedbeitrages dauert die Mitgliedschaft
maximal 12 Monate.
Mitglied wird man nicht schon durch die bloße Anmeldung,
sondern ist man erst nach Eingang des vollen jährlichen
Mitgliedsbeitrages auf dem Konto des Vereins oder nach
quittierter Barzahlung.
Ab Beginn der Mitgliedschaft erhält das neue Mitglied einen
eigenen Code zur Eingabe als Passwort im "login-feld", und
kann dann jederzeit in den internen Mitgliedsbereich auf der
Vereins-Website gelangen, um dort exklusive Informationen zu
erhalten
Eine Mitgliedschaft endet automatisch nach Ablauf von 12 Monaten, wenn nicht
innerhalb des Verlaufs des 11. Monats eine weitere
Jahresgebühr eingezahlt wird.
Nach Beendigung einer Mitgliedschaft wegen Nichtzahlung
einer weiteren Jahresgebühr wird für eine Neuanmeldung die
Bearbeitungsgebühr von 25,00 EURO erhoben.
Eine Kündigung ist nicht notwendig. Die Mitgliedschaft endet
automatisch wenn keine weiteren Zahlungen nach Ablauf von 11
Monaten mehr erfolgen. Alle Vorteile einer Mitgliedschaft
enden zum Zeitpunkt des Ablaufes einer Mitgliedschaft.
Wird dennoch eine Mitgliedschaft, aus welchem Grund auch
immer, vor Ablauf von 12 Monaten gekündigt, werden keine
Beträge, auch nicht Anteilsweise, erstattet.
Werden keinerlei oder nur wenige Vorteile einer
Mitgliedschaft von einem Mitglied genutzt, können keine
Beträge, auch nicht anteilig, zurückgefordert werden.
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sonstige Zahlungen |
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werden nur dann fällig oder erhoben, wenn dem Verein, z. B.
bei Veranstaltungen oder Gruppen-Touren, durch die Teilnahme
von Mitgliedern Kosten entstehen. Die Kosten können dann als
Pauschale abgerechnet und auf die teilnehmenden Personen
umgelegt werden und sind grundsätzlich im Voraus zu
entrichten.
Nach Absagen von solchen Teilnahmen, können gezahlte Beträge
nicht mehr zurückgefordert werden, wenn dem Verein schon
Kosten in gleicher Höhe entstanden sind, und/ oder schon
gezahlte Beträge werden anteilig oder ganz zum Ausgleich von
Schadenersatz, ausgefallenen Gewinnen, Vergütung von
Aufwendungen einbehalten.
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Verwendung von Geldern |
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grundsätzlich beabsichtigt der Verein, keine Gewinne zu
erzielen. Erzielte Einnahmen aus Beiträgen oder anderen
Quellen sollen zum Ausgleich von Ausgaben verwendet werden,
die dem Verein durch seine Tätigkeiten und
Unternehmungen, wie z. B. Gestaltung und Betreuung von
Websites oder Vorbereitungen für Gruppenreisen, Touren und
Exkursionen, entstehen.
Tätigkeiten von leitenden Vereinsmitgliedern, die dem Verein
zugute kommen, sind nicht ehrenamtlich auszuführen,
sondern sind in angemessener Weise zu vergüten. Für solche
Vergütungen werden den Mitgliedern keine Extrakosten in
Rechnung gestellt, sondern sie sollen lediglich über die
Jahresbeiträge ausgeglichen werden.
Sollten die Ausgaben und Kosten die Einnahmen übersteigen,
so ist der Verein berechtigt, zukünftige Jahresbeiträge
entsprechend anzuheben, nicht jedoch rückwirkend.
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Datenschutz |
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Daten der Vereinsmitglieder
werden an keine anderen Personen oder Firmen weitergegeben.
Sie dienen lediglich der Registrierung des Mitgliedes.
Sie werden nicht zu Werbezwecken mißbraucht. Informationen
über Tätigkeiten und Vorhaben des Vereins werden auch nur
dann an ein Mitglied versandt, wenn das Mitglied selbst
seine Zustimmung dafür vorher ausdrücklich erklärt hat.
Diese Zustimmung kann ein Mitglied jederzeit widerrufen. |
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Wichtig sind einfach nur Ihr Interesse und Ihre
Begeisterung an der japanischen Gartenkultur.
Anmeldung
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